Kosten & Gebühren

Kosten & Gebühren

Mitgliedsbeitrag pro Jahr
(gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 12. März 2020)

Erwachsene, (A-Mitglieder) 89 Euro
Ehepartner & ab 60 Jahren (B-Mitglieder) 64 Euro
Stud. bis einschl. 29 J 49 Euro
Jugend 14-17 J. 24,50 Euro
Kinder unter 14 J. frei

Bootsliegeplätze

Einer unten 25 Euro
Zweier, Canadier usw 40 Euro
einer oben 15 Euro
Kastl im Kastlraum oder Dachgeschoß 24 Euro

Aufnahmegebühren

Erwachsene,A-Mitglieder 50 Euro
Erwachsene,B-Mitgl., Partner und ab 60 25 Euro
Fördernde Mitglieder mind 25 Euro
Jugend II 15 Euro
Jugend I 15 Euro
Kinder unter 14 J frei

Je Familie wird die Aufnahmegebühr auf 75 € begrenzt.

Wird der Aufnahmeantrag abgelehnt, so werden 15€ pro Erwachsenem und 5€ pro Kind einbehalten.

Bootsausleihe

Das Ausleihen ist ausschließlich für Mitglieder möglich.

Alle vereinseigenen Boote sind mit „DTKC Clubboot“ und mit einer Nummer gekennzeichnet. Dementsprechend sind sie im Bootsbuch, das im Bootshaus aufliegt, registriert.
Beim Ausleihen von Clubbooten und clubeigenen Ausrüstungsgegenständen ist zu beachten:

  1. Jedes Ausleihen – auch zum Training an der Floßlände – ist vor Antritt der Fahrt im Bootsbuch mit Vor- und Nachnamen einzutragen. Voranmeldungen sind durch Eintragung ins Bootsbuch möglich (ausgenommen Floßlände).
    Das Boot gilt für den eingetragenen Zeitraum als ausgeliehen und wird entsprechend berechnet, das Training an der Floßlände ist kostenlos.
  2. Ein Ausleihen für mehr als 4 zusammenhängende Tage bedarf der Genehmigung eines Vorstandsmitgliedes (durch Unterschrift hinter der Voranmeldung im Bootsbuch).
  3. Nichtmitglieder und jugendliche Mitglieder unter 16 Jahren dürfen Clubboote nur in Begleitung eines erwachsenen Mitgliedes benutzen.
  4. Die Rennboote dürfen ohne Genehmigung eines Vorstandsmitgliedes nur in Thalkirchen an der Floßlände und im Isarkanal benutzt werden.
  5. Den Nutzern von Vereinsausrüstung ist bekannt, dass diese von verschiedenen Ausleihern nacheinander genutzt werden. Sie haben deshalb deren sicheren Zustand vor Fahrtantritt zu überprüfen. Der Verein haftet deshalb nicht für Unfälle infolge mangelhafter Leihausrüstung.
    Mängel sind im Bootsbuch zu vermerken und dem Zeugwart mitzuteilen.
  6. Jeder Benutzer haftet für Schäden und Verlust an entliehener Vereinsausrüstung. Schäden oder Verlust sind unverzüglich zu melden. Bei Totalschaden oder Verlust wird dem Benutzer der Zeitwert in Rechnung gestellt. Schäden sind in Absprache mit dem Zeugwart zu reparieren.
  7. Es werden folgende Gebühren je Ausleihtag berechnet: (in EURO)
    Einer (Kxx, Cxx)Zweier (KKxx, Cxx)GummibooteKinder, Jugend I u. II3,505,-15,-Erwachsene7,-10,-15,-Wochenpauschale (7 Kalendertage)für alle Boote: 4-facher Tagespreis
    Das Ausleihen von Clubbooten für das Training an der Floßlände ist kostenlos.
  1. Bei Nichtbeachtung dieser Benutzungsordnung kann der Vorstand eine Disziplinarstrafe gemäß §6 der Satzung beschließen.
  2. Diese Benutzungsordnung tritt am 1.3.2016 in Kraft.

Regina Stiller, (damals) 1. Vorsitzende des DTKC